Interventionsberatung

Unsere Interventionsberatung ist ein spezielles Beratungsangebot für Frauen nach einem Polizeieinsatz bei häuslicher Gewalt.

Häusliche Gewalt gibt es in allen nahen Beziehungen: ehelichen/nichtehelichen Beziehungen, Mutter/Sohn-Beziehungen, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, Großeltern/Enkel-Beziehungen.

Das Gewaltschutzgesetz und das Polizeigesetz NRW regeln alle Gewalttaten, die im häuslichen Bereich begangen werden. Sie bieten Frauen und Männern Schutzmöglichkeiten. Wenn Sie bedroht oder verletzt werden, hat die Polizei die Möglichkeit, den Täter für 10 Tage der Wohnung zu verweisen, Sie können (mit Ihren Kindern) bleiben. In dieser Zeit darf der Mann die Wohnung nicht mehr betreten und muss den Schlüssel abgeben.

Nach einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt haben Sie Anspruch auf eine Interventionsberatung. Mit Ihrem Einverständnis wird die Allgemeine Frauenberatungsstelle für den Rheinisch-Bergischen Kreis von der Polizei informiert. Daraufhin biten wir Ihnen kurzfristig ein Beratungsgespräch an, in dem wir Sie über die weiteren rechtlichen Möglichkeiten und Schritte informieren. Gemeinsam überlegen wir, welche Schritte für Ihren Schutz und Ihre Sicherheit notwendig sind, und wie es überhaupt weitergehen soll.

Wir fördern, dass Frauen wieder Kontrolle über ihr Leben erlangen. Neben der Beratung begleiten wir Frauen auch zur Polizei oder zum Amtsgericht.

Was tun, bevor es zu einer Eskalation kommt?

Gewalttätigkeiten haben oft eine längere Entstehungsgeschichte. Wenn Sie das Gefühl haben, in Ihrer Partnerschaft Ihre Bedürfnisse ständig zurückstellen zu müssen, wenig Entscheidungsfreiheit zu haben, immer nachzugeben, sollten Sie die Möglichkeit einer Beratung nutzen. So können Sie frühzeitig versuchen, Ihre Lebenssituation in bessere Bahnen zu lenken.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin unter

Telefon: 02202-45112

Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.